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Haus vermieten

Ratgeber für Vermieter

Energieausweis bei Vermietung: Was in die Anzeige gehört

Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet, braucht einen gültigen Energieausweis.
Er muss dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und bei Vertragsschluss übergeben
werden. Und schon die Anzeige muss bestimmte Angaben enthalten.

Diese fünf Angaben verlangt § 87 GEG

  • Art des Energieausweises — Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis
  • Der Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in kWh je Quadratmeter und Jahr
  • Der wesentliche Energieträger der Heizung
  • Das Baujahr des Gebäudes nach Energieausweis
  • Die Energieeffizienzklasse

Was passiert, wenn die Angaben fehlen

Fehlende oder falsche Pflichtangaben sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet
werden. Häufiger als das Bußgeld ist allerdings die Abmahnung durch Wettbewerber oder Verbände — die
kostet Anwaltsgebühren und verlangt eine Unterlassungserklärung.

Gültigkeit

Ein Energieausweis gilt zehn Jahre. Ein abgelaufener Ausweis ist kein Ausweis. Prüfen Sie das Datum,
bevor Sie inserieren — wir tun es ohnehin, bevor eine Anzeige von uns online geht.

Fehlt Ihnen der Ausweis, organisieren wir ihn. Sprechen Sie uns an.

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