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Haus vermieten

So läuft die Vermietung

Vermieten ist kein Inserat. Es ist eine Kette von Entscheidungen, und jede einzelne kann Sie später Geld kosten: der Preis, der Mieter, der Vertrag, das Protokoll. Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab und lassen Ihnen die Entscheidungen.

1. Das Erstgespräch

Wir sehen uns die Immobilie an — vor Ort, nicht auf Fotos. Dabei klären wir Zustand, Ausstattung, Nebenkosten und Ihre zeitliche Vorstellung. Das Gespräch ist kostenfrei und verpflichtet Sie zu nichts.

2. Die Miete richtig ansetzen

Der häufigste Fehler ist nicht der zu niedrige, sondern der zu hohe Preis. Eine Wohnung, die drei Monate leer steht, hat bei 1.100 Euro Kaltmiete 3.300 Euro verloren — das holt keine Mieterhöhung wieder herein. Wir ordnen Ihre Immobilie anhand vergleichbarer Abschlüsse in Ihrer Lage ein und sagen Ihnen ehrlich, was erzielbar ist. Bei Vermietung an US-Militärangehörige gilt zusätzlich die Wohnkostenpauschale als Orientierung.

3. Unterlagen

Grundriss, aussagekräftige Fotos, Nebenkostenaufstellung und der Energieausweis. Die Angaben nach § 87 GEG — Art des Ausweises, Endenergiewert, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse — gehören bereits in die Anzeige, nicht erst in die Besichtigung. Fehlt der Ausweis, organisieren wir ihn.

4. Vermarkten

Ihre Immobilie geht in die Portale, in unsere Interessentenkartei und — wenn sie dafür geeignet ist — in den amerikanischen Markt der Kaiserslautern Military Community. Die genaue Anschrift veröffentlichen wir nicht; sie erfährt nur, wer zur Besichtigung kommt.

5. Interessenten prüfen

Selbstauskunft, Einkommensnachweis, bei US-Mietern die Bestätigung der Dienststelle. Wir sortieren vor. Sie bekommen eine Auswahl von Bewerbern, die zahlen können — keine Liste mit dreißig Namen.

6. Besichtigungen

Wir führen sie durch, auch abends und samstags. Sie müssen nicht dabei sein.

7. Vertrag und Übergabe

Mietvertrag, Kaution, Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Fotos. Was hier sauber dokumentiert ist, entscheidet Jahre später über den Streit um die Kaution.

Was uns das kostet — und Sie

Wir werden im Auftrag des Eigentümers tätig. Die Vergütung vereinbaren wir vorher schriftlich, sie wird erst fällig, wenn der Mietvertrag zustande kommt. Bei Wohnraum gilt das Bestellerprinzip nach § 656d BGB: Wer den Makler bestellt, zahlt ihn. Wer Ihnen etwas anderes verspricht, verspricht etwas, das nicht geht.

Kürzester Weg zum Start:

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